Hintergrund
Informationen zur Einspeisevergütung
Bei Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz hat der Gesetzgeber die Vergütung 2004 durch das “Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien” (EEG) festgeschrieben.
Das EEG garantiert eine Mindestvergütungen für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die garantierte feste Mindestvergütung für die 20 Jahre beginnt am 01.01. des Jahres nach Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Mindestvergütung wird vom Inbetriebnahmejahr und der Größe bzw. der Anlageart bestimmt.
Änderungen und Einspeisevergütung EEG 2009 (240 KB
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Fördermöglichkeiten
Investitionen in eine Solarstromanlage werden ab 1 kWp Leistung (ca. 8-10 m²) staatlich gefördert. Die Möglichkeiten zur Unterstützung beim Bau von Solarstromanlagen basieren auf 3 Grundlagen:
- Staatlich festgesetzter Mindestvergütungspreis für netzeingespeisten Solarstrom auf 20 Jahre.
- Direkte staatliche Investitionsförderung durch einzelne Länder oder Kommunen (www.erneuerbare-energien.de).
- Kostengünstige Finanzierung in Form einer Zinsverbilligung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Informationen zu möglichen staatlichen Investitionsprogrammen der Länder oder Kommunen erhalten Sie auch direkt beim zuständigen Ministerium Ihres Bundeslandes und ihrer Kommune.

Links
- Photovoltaik-Rechner zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Liquidität einer Photovoltaikanlage (1,2 MB
) (Autor: Werner Schmid, Stand: 11/2007) - Daten zur durchschnittlichen Globalstrahlung Ihrer Stadt oder Region finden Sie direkt beim Deutschen Wetterdienst.